Nun ist die Abwendung der Beugehaft nur noch durch Abgabe der Vermögensauskunft möglich, denn dadurch verliert der Haftbefehl sofort seine Gültigkeit. Weigern Sie sich trotz Haftbefehl, die Vermögensauskunft zu leisten, kann der Gerichtsvollzieher Sie jedoch tatsächlich in die Justizvollzugsanstalt überführen und Sie in Beugehaft nehmen. (1) 1Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht gegen den Schuldner, der dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe einen Haftbefehl.
Dieser ist jedoch mit einem strafrechtlichen Haftbefehl nicht zu vergleichen. Wichtig: Der Haftbefehl ist zivilrechtlicher und nicht strafrechtlicher Natur. Der zuständige Haftrichter wird sodann über Ihr Schicksal entscheiden.
Machte der Gläubiger glaubhaft, dass er durch Pfändung seine Befriedigung nicht vollständig erlangen kann, oder hatte bereits eine Pfändung nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt, oder hatte der Schuldner die Durchsuchung seiner Wohnung verweigert oder der Gerichtsvollzieher den Schuldner trotz Ankündigung wiederholt nicht in seiner Wohnung angetroffen, so war eine Vermögensoffenbarun… 2 Andernfalls leitet der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger einen Ausdruck des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses … (1) 1Ein Schuldner, der die Vermögensauskunft nach § 802c dieses Gesetzes oder nach § 284 der Abgabenordnung innerhalb der letzten zwei Jahre abgegeben hat, ist zur erneuten Abgabe nur verpflichtet, wenn ein Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Der zivilrechtliche Haftbefehl wird also nach zwei Jahren wirkungslos. Das bedeutet, dass die Polizei nicht nach dem Schuldner fahndet und ihn auch nicht bei einer Straßenverkehrskontrolle verhaftet. : 82 M 30133/13, Beschluss vom 11.06.2013 Der Antrag der Gläubigerin auf … Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft AG Neustadt (Rübenberge), Az. Befindet Sie sich bereits in der Justizvollzugsanstalt, können Sie die Erzwingungshaft dadurch beenden, dass Sie die geforderte Vermögensauskunft abgeben. 2 S. 1 ZPO), wobei dies vom Gerichtsvollzieher zu bewirken ist. Der Gläubiger beauftragte den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung aus einem Titel. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht am Termin teilnehmen können, brauchen Sie in der Regel ein ärztliches Attest. Nach erfolgter Abgabe sind Sie aus der Haft zu entlassen (§ 802i Abs. Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft. 3Einer Zustellung des Haftbefehls … Ein Haftbefehl wird nur erlassen, wenn der Schuldner ohne ausreichende Entschuldigung nicht zur Abgabe der VA erscheint. 2In dem Haftbefehl sind der Gläubiger, der Schuldner und der Grund der Verhaftung zu bezeichnen. Zuständig für die Abnahme der Auskunft ist der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts am Haftort.
Der Haftbefehl verliert nach zwei Jahren seine Gültigkeit (§ 820h I ZPO).